FOS – Dein Weg zur Fachhochschulreife („Fachabitur“)FOS – Die clevere Alternative auf dem Weg zur Fachhochschulreife (Fachabitur)
Die Fachoberschule (FOS) baut auf dem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) auf und ermöglicht das Fachabitur, mit dem man an jeder Fachhochschule im Bundesgebiet studieren kann. An Hessischen Universitäten kann man Bachelor-Studiengänge belegen.
Unsere Schwerpunkte sind:
- Wirtschaft und Verwaltung
- Gesundheit
Welche Form ist die richtige für mich?
Wirtschaft und Verwaltung
Die Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Wirtschaft ist die richtige Schulform für junge Menschen,
- die Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben,
- einen Schulabschluss erwerben möchten, der für ein Bachelor-Studium in Hessen oder an einer
- Fachhochschule im gesamten Bundesgebiet berechtigt und
- die sich für einen Beruf qualifizieren möchten, der die allgemeine Fachhochschulreife voraussetzt.
Gesundheit
Die Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Gesundheit ist die richtige Schulform für junge Menschen,
- die Interesse an gesundheitsbezogenen Zusammenhängen haben,
- einen Schulabschluss erwerben möchten, der für ein Bachelor-Studium in Hessen oder an einer Fachhochschule im gesamten Bundesgebiet berechtigt und
- die sich für einen Beruf qualifizieren möchten, der die allgemeine Fachhochschulreife voraussetzt.
Der Schwerpunktbereich dieser Fachrichtung umfasst
- Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers
- Diagnostik und Therapie von Krankheiten
- Prävention von Krankheiten
Für alle Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Abschluss nachweisen können, haben wir damit ein interessantes Angebot zur Erlangung der allgemeinen Fachhochschulreife innerhalb von zwei Jahren.
2 Richtungen – ein Ziel – Fachabitur
Form A
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
- Im ersten Jahr wird an drei Tagen in der Woche ein betriebliches Praktikum absolviert, an zwei Tagen findet in unserer Schule der Unterricht statt.
- Das zweite Schuljahr ist vollschulisch, was bedeutet, dass kein Praktikum mehr notwendig ist und an jedem Tag Unterricht stattfindet.
Form B
- Die Ausbildung dauert ein Jahr und ist vollschulisch, das heißt, es findet an 5 Tagen in der Woche Unterricht statt.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die B-Form:
Mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Beide Bildungsgänge enden mit einer staatlich anerkannten Prüfung, der zentralen Abschlussprüfung für die Fachoberschulen. Es wird in folgenden Fächern geprüft: Schwerpunktfach (Wirtschaftslehre oder Gesundheit), Deutsch, Englisch und Mathematik. Für jedes Prüfungsfach werden die Aufgaben zentral durch das Hessische Kultusministerium erstellt. Ein erfolgreiches Bestehen der Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, mit der man jeden Studiengang an jeder Fachhochschule und an hessischen Universitäten Bachelor-Studiengänge belegen kann.
Vorteile für ein späteres Studium
Da in der 12. Klasse das jeweilige Schwerpunktfach Wirtschaft oder Gesundheit 10-12 Stunden in der Woche unterrichtet wird, kann ein unschätzbarer Wettbewerbsvorsprung in Studiengängen zugehöriger Fachrichtungen aufgebaut werden, da viele Studieninhalte des Grundstudiums schon vermittelt werden.
Mit einem Fachabitur von der THS sind deshalb optimale Voraussetzungen gegeben, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren.
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Besuch der…
FOS A-Form
Für die Aufnahme in die Form A der Fachoberschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen (z.B. Deutsch: 3, Mathematik: 3 und Englisch: 4).
- oder Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses
- oder die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
FOS B-Form
- Mittlerer Abschluss wie für Form A
- und Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
- Reichen die Noten des Mittleren Abschluss nicht aus, muss die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule 3,0 oder besser sein.
- Alternativ kann an die Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf treten
Wichtige Informationen zum Jahrespraktikum in der Fachrichtung…
Wirtschaft und Verwaltung
Im ersten Ausbildungsjahr der Form A absolvieren die Schüler*innen eine einschlägige fachpraktische Ausbildung in Form eines gelenkten Praktikums.
Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Den Praktikant*innen steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in Anspruch zu nehmen.
Es müssen mindestens 800 im Praktikum abgeleistete Zeitstunden nachgewiesen werden.
Das Praktikum kann in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen absolviert werden.
Die Schule achtet darauf, dass die Praktikumsbetriebe geeignet sind. Als geeignet gelten insbesondere Praktikumsbetriebe mit Ausbildungsberechtigung. Dies deshalb, da das Praktikum bestenfalls Einblicke in unterschiedliche Bereiche, Überblicke über schwerpunktspezifische Zusammenhänge, Mitarbeit in jeweils typischen Arbeitsabläufen sowie das Kennenlernen und Erproben kaufmännischer oder verwaltender Arbeitsmethoden bieten soll. Der Einsatz soll mindestens in drei Geschäftsbereichen erfolgen, beispielsweise im Personal- und Sozialwesen, Rechnungswesen, Zahlungs- und Kreditverkehr, Absatz- und Beschaffungswesen, in der Kundenberatung, Lagerhaltung usw. Moderne PC-Anwendungen und weitere Arbeiten mit entsprechenden Datenverarbeitungs- und Kommunikationsmitteln sollten fester Bestandteil der Ausbildung sein.
Gesundheit
Ein betriebliches Praktikum ist an drei Tagen der Woche in
– Krankenhäusern oder Kliniken oder
– Alten- und Pflegeheimen
zu absolvieren.
Im ersten Ausbildungsjahr der Form A absolvieren die Schüler/innen eine einschlägige fachpraktische Ausbildung in Form dieses gelenkten Praktikums.
Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Den Praktikant*innen steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in Anspruch zu nehmen.
Es müssen mindestens 800 Zeitstunden im Praktikum geleistet werden.
Das Praktikum kann z.B. in einem Krankenhaus, in größeren physiotherapeutischen Einrichtungen, dem Kranken-/ Altenpflegebereich sowie Reha-Einrichtungen absolviert werden.
Die Schule achtet darauf, dass die Praktikumsbetriebe geeignet sind. Als geeignet gelten insbesondere Praktikumsbetriebe mit Ausbildungsberechtigung. Dies deshalb, da das Praktikum bestenfalls Einblicke in unterschiedliche Bereiche, Überblicke über schwerpunktspezifische Zusammenhänge, Mitarbeit in jeweils typischen Arbeitsabläufen sowie das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden bieten soll.
Der Schwerpunkt der Praktikant/innentätigkeit sollte auf der Betreuung, Begleitung und Pflege des kranken Menschen liegen. Die Praktikant/innen sollten dabei an den wesentlichen Schritten der Aufnahme, Diagnostik, Behandlung und deren Dokumentation von Patient*innen teilnehmen können und dabei Grundzüge von wichtigen Krankheiten kennen lernen und verstehen, Kommunikation mit Patienten und in der Institution Tätigen üben, Hygienemaßnahmen nachvollziehen können. Darüber hinaus soll das Praktikum den Praktikant*innen Einblick und Verständnis für die Abläufe einer Institution im Gesundheitswesen ermöglichen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Jahrespraktikum der FOS 11 (A-Form)
1. Warum müssen meine drei Ausführungen des Praktikumsvertrags jeweils von allen drei Kooperationspartnern (Schule, Betrieb, Praktikantin/ Praktikant) unterschieben werden?
Der Praktikumsvertrag ist ein Kooperationsvertrag und muss folglich von allen Beteiligten unterschrieben werden.
2. Wie viele Tage Urlaubsanspruch habe ich? Welche Urlaubsregelungen gibt es? Darf ich mir an Schultagen Urlaub nehmen? Können mir im Krankheitsfall Urlaubstage abgezogen werden? Zählen Urlaubstage in die 800 Stunden?
Die gesetzliche Regelung, die mindestens eingehalten werden muss, lautet:
– Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart. In der FOS wird laut Verordnung für die Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs eine 6-Tage-Woche zu Grunde gelegt.
Für Minderjährige gelten folgende Regelungen (vgl. Jugendarbeitsschutz-/ Bundesurlaubsgesetz) und tarifvertraglichen Regelungen.
– Minderjährige, zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt: mindestens 14 Tage.
– Minderjährige, zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt: mindestens 13 Tage.
– Minderjährige, zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt: mindestens 12 Tage.
Diese gesetzlichen Regelungen sind die Mindestanzahl an Urlaubsanspruch. Die Träger der Einrichtungen haben in der Regel eigene hausinterne Absprachen, in der die Urlaubsregelung formuliert ist.
– Grundsätzlich ist Urlaub als Erholungszeit zu betrachten. Daher können einzelne Urlaubstage nicht mit Krankheitstagen verrechnet werden. Urlaub, welcher nicht in Anspruch genommen wird, verfällt. Daher sollte der Urlaub unbedingt in Anspruch genommen werden. Wenn Sie während des Urlaubes krank werden und dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen, werden die betroffenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
– Sie sind aufgefordert, Ihren Urlaubsanspruch in die hessischen Schulferien zu legen. Da sie an Schultagen keinen Urlaub nehmen können, müssen Sie den Hauptteil Ihrer Erholungszeit in die Ferien legen, damit Sie auch wirklich eine ganze Werkwoche am Stück frei haben können.
Einzelne Urlaubstage sind natürlich in Absprache mit der Praktikumseinrichtung möglich.
Urlaubstage zählen nicht in Ihre abzuleistenden 800 Stunden Praktikum.
3. Wie ist die Pausenzeitenregelung? Habe ich Anspruch auf eine Mittagspause? Zählen die Pausen in die 800 zu leistenden Stunden?
Grundsätzlich hat jeder arbeitende Mensch ein Anrecht auf eine Pausenzeit während der Arbeit, wenn der Arbeitstag länger als 4 Stunden ist.
Bei einer Arbeitszeit von 4-6 Stunden, gibt es eine 30-minütige Pause.
Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden, gibt es eine 60-minütige Pause.
Die Pausen zählen nicht in die 800 zu leistenden Stunden.
4. Darf ich an Schultagen im Betrieb arbeiten? Muss ich in den Ferien an den Wochentagen, an denen eigentlich Schule ist, arbeiten? Darf ich arbeiten, wenn keine Schule stattfindet (z.B. an beweglichen Ferientagen)? Muss ich an Feiertagen arbeiten (z.B.: Weihnachten)?
Während der Schulwochen gilt grundsätzlich, dass Sie an drei Tagen im Betrieb Ihre Praxisstunden absolvieren und an zwei Tagen in der Schule am Unterricht teilnehmen. In Ausnahmen ist es möglich, wenn es eine besondere Veranstaltung gibt, dass Sie an einem Schultag/ Arbeitstag die jeweils andere Einrichtung besuchen. So kommt es zum Beispiel vor, dass eine interne Fortbildung im Betrieb während eines Schultages stattfindet. In vorheriger Absprache und nur in Ausnahmefällen können Sie von der Schule (Klassenleitungslehrkraft) für eine solche Veranstaltung freigestellt werden. So kann es auch zu Fällen kommen, dass die Schule, beispielsweise wegen eines unterrichtlich relevanten Projektthementages, über die Lehrkraft einen Betriebstag zum Schultag erklärt. In diesem Zusammenhang erfolgt zumeist eine frühzeitige schriftliche Information an die BetreuerInnen der Praktikumsbetriebe.
In den Ferien, wenn Sie keinen Urlaub genommen haben, gilt weiterhin die normale Regelung wie in der Schulwoche. Sie arbeiten nur an drei Tagen in der Einrichtung. Selbstverständlich ist es möglich, nach Absprache mit der Einrichtung, auch eine volle Woche zu arbeiten und damit Überstunden anzusammeln, die zum Beispiel gegen Krankheitstage verrechnet werden können, um am Ende der Praktikumszeit auf mindestens 800 Stunden zu kommen.
An beweglichen Feiertagen, welche die Schultage betreffen, haben Sie frei und müssen nicht arbeiten gehen. Analog zu Ferien können Sie nach Absprache mit der Einrichtung an diesen Tagen arbeiten, um Überstunden anzusammeln.
5. Wem muss ich wann ein ärztliches Attest abgeben? Wen muss ich im Krankheitsfall wann informieren? Zählen Krankheitstage als Arbeitstage/ zu den 800 Stunden?
Im Krankheitsfall informieren Sie die jeweilige Einrichtung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Das sollte zeitnah und vor Arbeitsbeginn stattfinden.
Ab drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen müssen Sie in der Praktikumsstelle, wie auch in der Schule, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit abgeben.
Krankheitstage sind keine Arbeitstage. Die 800 Stunden Regelung bleibt trotz Krankheit gültig. Am Ende des Praktikumsjahres müssen mindestens 800 Stunden absolvierte Arbeitszeit geleistet und nachgewiesen werden.
Achtung: Es gibt ArbeitgeberInnen, die bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung fordern. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Einrichtung, wie die internen Regelungen vor Ort sind.
Einige Kolleginnen und Kollegen an der Schule möchten ebenfalls persönlich informiert werden, wenn Sie im Praktikum wegen Krankheit fehlen. Bitte Informieren Sie sich bei den Klassenleitungen.
6. Muss ich an Dienstbesprechungen im Betrieb teilnehmen? Bekomme ich dafür Stunden angerechnet? Muss ich an Konzeptionstagen/ internen Schulungen o.ä. teilnehmen? Wie viele Stunden bekomme ich dafür angerechnet?
Sie sind verpflichtet an allen Terminen, die innerhalb Ihrer Arbeitszeit liegen, teilzunehmen. Sollte also eine Teamsitzung in der regulären Arbeitszeit stattfinden und es keine andere Absprache mit dem Betrieb geben, nehmen Sie an diesen Sitzungen teil. Sollte die Teamsitzung am Nachmittag/ Abend stattfinden und der Betrieb möchte, dass Sie daran teilnehmen, ist dies als Arbeitszeit anzusehen und muss auch aufgeschrieben/ angerechnet werden.
Dasselbe gilt für Konzeptionstage/ interne Schulungen o.ä.; wird dafür die Einrichtung geschlossen und die Kolleginnen und Kollegen treffen sich zum Konzeptionstag und es ist kein Schultag, müssen Sie daran teilnehmen und schreiben sich die Stunden wie einen normalen Arbeitstag auf. Manchmal finden Konzeptionstage/ Schulungen o.ä. an einem Samstag/ Schultag statt. Wenn Sie, nach Absprache mit der Einrichtung, an einem solchen Konzeptionstag o.ä. teilnehmen, sind das Arbeitsstunden, welche Sie sich aufschreiben und bei Bedarf frühzeitig um Freistellung vom Schulunterricht bitten.
Für die Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen sind jeweils individuelle Regelungen zu finden. Aus schulischer Sicht kann niemand zu solchen Veranstaltungen verpflichtet werden.
7. Wird es Praktikumsbesuche geben? Habe ich eine Praxisanleitung? Müssen Praktikumsberichte von den Betrieben vor den Einreichungen gelesen und abgestempelt werden, bevor sie in der Schule abgegeben werden?
Es werden keine obligatorischen Praxisbesuche stattfinden. Die praxisbegleitenden Lehrerinnen/ Lehrer nehmen telefonisch (o.ä.) Kontakt zu den Einrichtungen auf, informieren sich über das Gelingen des Praktikums und machen nur im Bedarfsfall einen persönlichen Besuchstermin aus.
Die Einrichtungen stellen sicher, dass die Praktikantin/ der Praktikant eine Praxisanleitung/ Betreuungsperson als Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner hat. Diese Anleitungsperson ist der/die erste/r Ansprechpartner/in für die Praktikanteninnen/ Praktikanten sowie für Lehrkräfte.
Praktikumsberichte, welche im Laufe des Jahres angefertigt werden, müssen von den Betrieben unterzeichnet/ gestempelt sein und werden in der Schule abgegeben.
8. Darf ich im U-Bereich arbeiten? Darf ich Kinder/ Personen wickeln/ waschen? Muss ich hauswirtschaftliche Tätigkeiten erledigen? Darf ich mit Kindern/ Personen (z.B. Alten/ Dementen/ Menschen mit Beeinträchtigung) alleingelassen werden?
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie in Einrichtungen mit dem U-Bereich in Kontakt kommen. Falls in Ihren Einrichtungen der U-Bereiche Kinder/ generell Personen gewickelt werden, bedarf es dafür keiner schulspezifischen Regelungen.
Das Wickeln von Kindern/ Personen ist eine Tätigkeit, die aus schulischer Sicht eine sensible sowie intime Situation darstellt. Es ist eine einfühlsame Herangehensweise durch die verantwortlichen Personen erforderlich.
Besprechen Sie diese Situation mit Ihren praxisbegleitenden Lehrerinnen/ Lehrer und der praktikumsanleitenden Person in Ihrer Einrichtung.
Das Praktikum soll den Praktikantinnen/ Praktikanten im ersten Schritt einen Einblick in das jeweilige Arbeitsfeld verschaffen, um den Arbeitsalltag und die Abläufe der Einrichtung kennenzulernen. Nach einer gewissen Orientierungsphase sollen die Praktikantinnen/ Praktikantin sich am Geschehen des Arbeitsalltages beteiligen und diesen unterstützen. Dazu gehören in einer angemessenen Menge auch hauswirtschaftliche Abläufe, die in der Einrichtung auch zum Berufsalltag gehören.
Wenn der Tagesablauf erfordert, dass Sie als Praktikantin/ Praktikant kurz mit einer überschaubaren Anzahl von Kindern/ Alten/ Behinderten allein in einem Raum sind, sollte dies prinzipiell kein Problem darstellen. Wenn dies jedoch regelmäßig und für eine längere Zeit vorkommt, darf dies nur mit Absprache und nicht gegen Ihren Willen passieren. Wenn Sie sich die Situation zutrauen und das Zutrauen aus der Sicht der Einrichtung formuliert und mit den Praktikanten besprochen ist, können Sie auch mit Kindern/ Alten/ Dementen/ Menschen mit Beeinträchtigung in einem Raum allein sein.
9. Endet mein Praktikum, wenn ich 800 Stunden abgeleistet habe, automatisch?
Das Praktikum endet nicht nach 800 Stunden automatisch! Die 800 Stunden sind lediglich die Mindeststundenzahl, welche in der Einrichtung – nach Abzug aller Urlaubs- und Krankheitstage und Pausenzeiten – geleistet worden sein muss, um nach der Verordnung der Fachoberschule als ordnungsgemäß absolviert anerkannt zu werden. Dies ist Voraussetzung und führt, zusammen mit einem erforderlichen Notenbild, zur Versetzung in die Jahrgangstufe 12.
Beginn und Ende des Praktikums sind vertraglich festgehalten und müssen von allen Personen auch verbindlich umgesetzt werden.
Laut Verordnung der Fachoberschule beginnt das Praktikum immer am 01. August und endet in der vorletzten Woche (freitags) bevor die hessischen Sommerferien beginnen.
10. Gibt es eine Praktikumsvergütung?
Ob es eine Vergütung für das Praktikum gibt oder nicht, wird nicht durch die Schule geregelt.
Eine Vergütung für das Jahrespraktikum ist eine freiwillige Leistung des Betriebes.
Erfahrungsgemäß werden die meisten FOS-Jahrespraktikantinnen/ -praktikanten, mit keiner oder einer geringen Vergütung seitens der Träger entlohnt.
Sollte eine Vergütung entscheidend für Sie sein, klären Sie bitte bereits beim Vorstellungsgespräch, ob das Praktikum vergütet wird. Gegebenenfalls müssen Sie sich dann bei mehreren Trägern bewerben und informieren.
11. Darf ich meine Praktikumsstelle wechseln und wie muss ich vorgehen? An wen wende ich mich an der THS Offenbach, falls ich die Einrichtung wechseln möchte oder Fragen rund um das Praktikum habe? An wen kann sich die Einrichtung wenden, falls Fragen oder Probleme
aufkommen?
Für alle SchülerInnen der Fachoberschule Form A ist immer zuerst die Klassenleitung die erste Anlaufstelle.
Oft ist die Klassenlehrkraft auch die praxisbegleitende Fachlehrkraft und damit auch für die ersten/ allgemeinen Fragen bezüglich des Praktikums als Ansprechperson für Sie verfügbar. Auch bezüglich eines möglichen Praktikumsplatzwechsels gehen Sie bitte erstmal mit dieser Lehrkraft ins Gespräch.
Grundsätzlich kann ein Wechsel der Praktikumsstelle stattfinden, dieser muss aber von der Schulseite genehmigt werden (Auswahl der Betriebe beachten!). Dazu sind erstmal Gespräche mit der Lehrkraft sowie mit dem Praktikumsbetrieb erforderlich (Vertragsregelungen beachten!). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie vom „alten Betrieb“ eine Bestätigung brauchen, die Ihren Praktikumszeitraum der (ersten) Stelle inkl. geleisteter Stunden ausweist (im Original, unterschrieben und gestempelt!).
Bevor die Praktikumsstelle gewechselt werden kann, ist ein Praktikumsplan des neuen Betriebes bei der Abteilungsleitung der Schule vorzulegen, damit festgestellt werden kann, ob der Betrieb geeignet ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende des vorherigen Betriebs, muss die neue Praktikumsstelle angetreten werden.
Für die Einrichtungen sind die ersten Ansprechpersonen ebenfalls die Klassenlehrerinnen/ Klassenlehrer bzw. die das Praktikum betreuende Personen.
Ein Praktikumswechsel muss laut Verordnung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Aus schulischer Sicht ist dieser bestenfalls übergangslos anzusetzen, um keine Zeitverluste beim Erreichen der nötigen 800 Stunden zu verantworten.
Neben Ihrer Klassenleitung steht Ihnen ferner die Abteilungsleitung der Fachoberschule als Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner zur Verfügung.
12. Erhalte ich eine Bewertung durch den Betrieb und ist diese versetzungsrelevant? Was passiert, wenn ich bis kurz vor den Sommerferien keine 800 Stunde absolviert habe?
Am Ende der Praktikumszeit erhalten die Einrichtungen von der Schule einen Informationsbrief zur Zeugniserstellung. Mit Hilfe dessen kann von den Einrichtungen ein Zeugnis generiert werden. Selbstverständlich können auch andere Umsetzungen der Zeugnisse realisiert werden (Kliniken beispielsweise haben häufig standardisierte Schriftstücke). Wichtig ist, dass das Zeugnis explizit das Erreichen der 800 Stunden bestätigt. Da das Zeugnis üblicherweise vor Abschluss der Praktikumszeit bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden muss (Versetzungskonferenztermin liegt vor dem Beginn der Sommerferien), wird das Zeugnis gerne mit dem Zusatz versehen, dass die 800 Stunden bei weiterer zuverlässiger Tätigkeit bis zum Ende der Praktikumszeit erreicht werden. Sofern es nach Zeugnisangabe zu Unregelmäßigkeiten seitens der Praktikumstätigkeiten kommt, kann Ihre betriebliche Ansprechpartnerin/ Ihr betrieblicher Ansprechpartner stets unmittelbar Kontakt mit der Klassenlehrkraft aufnehmen und das Zeugnis revidieren. Wichtig ist zudem, dass dieses Zeugnis fristgerecht im Original vorliegt; ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt.
Ihr Zeugnis ist zum einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Verlauf des Praktikums, als auch zur Bestätigung der mind. 800 Stunden gedacht, die laut FOS-Verordnung versetzungsrelevant sind. Sie können nur in das nächste Schuljahr versetzt werden, wenn das Praktikum ordnungsgemäß absolviert wurde (dies wird durch den Betrieb bestätigt/ nicht bestätigt).
Zusätzlich ist das Notenbild für die Versetzung entscheidend.
In seltenen Ausnahmefällen (dies wird im Rahmen der Konferenz für jeden Lernenden individuell beschlossen), kann die Versetzung unter Vorbehalt erfolgen und die Schülerin/ der Schüler erhält die Möglichkeit, in den Sommerferien fehlende Stunden nachzuarbeiten. Der Nachweis über die absolvierten Stunden muss dann spätestens am ersten Schultag des neuen Schuljahres vorliegen. lst dies nicht der Fall, muss die Jahrgangsstufe 11 wiederholt werden (sofern kein vorheriger (Fehl-)Versuch aktenkundig ist.
Inhaltliche Aussagen über Eignung oder Nichteignung der PraktikantInnen bezüglich des Arbeitsfeldes sind nicht versetzungsrelevant. Jede/r Praktikant/in hat das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Dies besprechen Sie bitte mit Ihrem Betrieb.
Aus schulischer Sicht empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich in der Einrichtung um ein Arbeitszeugnis bemühen, da dieses Arbeitszeugnis für Ihre späteren Bewerbungen bei ArbeitgeberInnen von Vorteil sein können.
13. Warum müssen die Einrichtungen der Schule regelmäßig zurückmelden, wie viele Stunden ich bereits abgeleistet habe? Wer ist zuständig für die Stundennachweise? Wer muss im Blick behalten, dass ich die 800 Stunden abgeleistet habe?
Wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen auch, werden die Arbeitsstunden festgehalten und dokumentiert.
Die pflichtbewusste Dokumentation im Stundendokumentationsheft liegt in der Verantwortung der Praktikantin/ des Praktikanten und der Einrichtung. Die Übersichten sind in der Schule bei der praxisbegleitenden Lehrkraft abzugeben, sofern sich Ihre Klassenlehrkraft dazu entscheidet diese zu erbitten. Die Schule kommt damit ihrer Fürsorgepflicht nach, mit den Praktikanten gemeinsam einen Überblick über den ordnungsgemäßen Verlauf des Jahrespraktikums zu erhalten. Individuell können Rückmeldungen in Form von Anrufen/ Zettel zur Stundenerfassung, Ankreuzfragen zu Gesprächsbedarfen o.ä. genutzt werden. So kann frühzeitig eine mögliche Gefährdung erkannt und bei Bedarf frühzeitig darauf reagiert werden.
Für meine Bewerbungsmappe brauche ich…
FOS A
- Mittlere-Reife-Zeugnis oder Zeugnis, das eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe bescheinigt
- Eignungsfeststellung der abgebenden Schule für die Fachoberschule,
- Bescheinigung über einen Praktikumsplatz,
- Bescheinigung über eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder eine Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule,
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt,
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt .
FOS B
- Mittlere-Reife-Zeugnis oder Zeugnis, das eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe bescheinigt
Nachweis eines beruflichen Abschlusses - Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden.
Welche Perspektiven habe ich nach meinem Fachoberschulabschluss?
Die Fachoberschule schließt mit der „Allgemeinen Fachhochschulreife“ (umgangssprachlich „Fachabitur“) ab.
Mit diesem Abschluss haben die Absolventen Zugang zum Fachhochschulstudium im ganzen Bundesgebiet (und zwar fächerunabhängig) bzw. zu Bachelor-Studiengängen an hessischen Universitäten. Wer nicht studieren möchte, hat mit der Allgemeinen Fachhochschulreife die Möglichkeit, eine höherqualifizierte betriebliche Ausbildung, eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder bei der Polizei zu beginnen. In einigen Branchen sind Auszubildende mit Fachabitur besonders gefragt bzw. werden bevorzugt, denn durch die berufliche Orientierung im Schwerpunktfach wird ein idealer Start in die berufliche Ausbildung gewährleistet.
Auch für die Aufnahme vieler dualer Studiengänge ist die allgemeine Fachhochschulreife eine optimale Voraussetzung.
In allen Fällen haben unsere Schüler/innen durch die Erfahrungen während des einjährigen Praktikums bzw. durch die abgeschlossene Berufsausbildung beste Voraussetzungen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern. Dies betrifft sowohl kaufmännische Ausbildungen als auch die Grundlagenkurse in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Downloads für die FOS
Hier finden Sie folgende Formulare:
- FOS-Erklaerung Verweildauer
- Gutachten-Uebergang-weiterfuehrende-Schule
- Praktikumsbestätigung_FOSA
- THS_Anmeldung_FOS
- THS_Informationsblatt_FOS
Überzeugt? Dann bewerben Sie sich!
Noch Fragen oder ungeklärte Anliegen? Kontaktieren Sie gern die Abteilungsleiterin der Fachoberschule