Vielfalt als Stärke – Chancengleichheit als Ziel Nachteilsausgleich und Leben mit Behinderung an der Theodor-Heuss-Schule 

An der Theodor-Heuss-Schule in Offenbach am Main lernen und arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Stärken und Bedürfnissen. Als berufliche Schule mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Gesundheit sowie vielfältigen Bildungsgängen – von der Berufsschule über die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BüA) bis hin zur Fachoberschule und zum beruflichen Gymnasium – ist es uns ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen und Schülern faire Bildungschancen zu ermöglichen. 

Wir verstehen Inklusion als festen Bestandteil unseres schulischen Alltags und setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder besonderen Lernbedürfnissen die Unterstützung erhalten, die sie für ihren schulischen Erfolg benötigen. 

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Benachteiligungen auszugleichen, die durch eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine besondere Beeinträchtigung entstehen. 

Wichtig:
Es geht nicht um eine Bevorzugung oder eine Absenkung von Anforderungen, sondern um die Herstellung fairer Bedingungen. Die fachlichen Anforderungen und Lernziele werden nicht verändert – lediglich die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung werden angepasst. 

Rechtliche Grundlagen: 

  • § 7 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) 
  • § 42 VOGSV (insbesondere bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) 

Für wen kommt ein Nachteilsausgleich in Frage?

 Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden bei: 

  • körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen 
  • chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Rheuma) 
  • vorübergehenden Einschränkungen (z. B. Armbruch, Gehirnerschütterung) 
  • sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
  • besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (LRS) 
  • psychischen Erkrankungen (z. B. Angststörungen, Depressionen) 

Welche Formen des Nachteilsausgleichs gibt es?

Je nach individueller Situation können unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll sein. 

Leistungserbringung (§ 7 Abs. 2 VOGSV) 

Anpassungen bei der Bearbeitung von Aufgaben: 

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit 
  • Nutzung technischer Hilfsmittel (z. B. Laptop, Tablet, Vorlesegerät) 
  • angepasste Materialien (z. B. größere Schrift, strukturierte Arbeitsblätter) 
  • individuelle Pausenregelungen oder angepasster Arbeitsplatz 
  • differenzierte Aufgabenstellungen 

Leistungsfeststellung (§ 7 Abs. 3 VOGSV) 

Anpassungen bei Leistungsnachweisen: 

  • mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise 
  • alternative Prüfungsformate 
  • angepasste Aufgabenstellungen 

Leistungsbewertung (§ 7 Abs. 4 VOGSV) 

Anpassungen bei der Bewertung: 

  • stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen 
  • Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung bei LRS 
  • Dokumentation entsprechender Maßnahmen im Zeugnis 

Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt?

Der Antrag kann von volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst oder durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. 

Ablauf: 

  1. Beratungsgespräch
    Kontaktaufnahme mit der Klassenlehrkraft oder den Inklusionsbeauftragten 
  1. Antrag stellen
    Ausfüllen des Antragsformulars (im Sekretariat oder online erhältlich) 
  1. Nachweise einreichen 
  1. letzte zwei Zeugnisse 
  1. ärztliche Bescheinigungen (bei LRS nicht älter als ein Jahr) 
  1. ggf. Förderpläne der vorherigen Schule 
  1. ggf. Bescheinigungen von Förderinstitutionen 
  1. Entscheidung in der Klassenkonferenz
    Festlegung der individuellen Maßnahmen 

Hinweis:
Für Abschlussprüfungen ist ein gesonderter Antrag erforderlich (§ 44 Abs. 2 VOGSV). 

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie vertraulich und individuell: 

  • Ihre Klassenlehrkraft 
  • Inklusionsbeauftragte der Schule:  
  • OStRin Stefanie Gast 
  • OStR Benjamin Hein 

Standorte

Stefanie Gast

gast@thsofs.schule

Benjamin Hein

hein@thsofs.schule