Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin/Assistenten für InformationsverarbeitungVollzeitberufsschule – HBI

Die HBI vermittelt berufliche Kompetenzen, die notwendig sind, um als staatlich geprüfte/r Assistent/im im Verwaltungsbereich oder im Bereich der Informationsverarbeitung einzusteigen. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen in der Informations- und Kommunikationstechnik, der Systementwicklung und der Wirtschaft. Darüber hinaus kann der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife absolviert werden, um einen Universitätszugang
zu erlangen (siehe unten).

Diese schulische Ausbildung kann auch dazu genutzt werden, wertvolle berufliche Kompetenzen zu erwerben und persönlich zu reifen, um im Anschluss in eine attraktive duale Ausbildung zu münden

Welchen Abschluss kann ich machen?

Der Abschluss berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Informationsverarbeitung“ bzw. „Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Informations-verarbeitung” zu führen.

Parallel zur Ausbildung kann – durch den Besuch des Zusatzunterrichts in
Deutsch, Englisch, Mathe/Naturwissenschaften und erfolgreich abgelegter
Zusatzprüfung in den genannten Fächern – der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, der mit einem anschließenden ½ jährigen Praktikum komplettiert werden kann.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit nach erfolgreicher Abschlussprüfung der HBF, in die Fachoberschule der Form B einzutreten und nach einem weiteren Schulbesuchsjahr die Fachhochschulreife zu erwerben.

Wie sind die Zugangsvoraussetzungen?

1. Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
2. Zeugnis über den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss)
3. Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule
4. Zeugnis der Fachschulreife oder ein als gleichwertig
anerkanntes Zeugnis

Bewerber/innen müssen im letzten Zeugnis der Schule, in der sie den mittleren Abschluss anstreben, oder in ihrem (o.g.) Zeugnis mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen, in keinem der genannten Fächer darf die Leistung schlechter
als ausreichend sein. Bewerber/innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich ggfs. einem Auswahlverfahren unterziehen.
Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April des entsprechenden Schuljahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen
entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Standorte

Philip Maurer, Studiendirektor

Mitglied der Schulleitung, zuständig für
– 2-jährige Höhere Berufsfachschule
– Berufsschule Wirtschaft / Verwaltung (Einzelhandelskaufleute, Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte)

+49 69 8065-4021
maurer@thsofs.schule